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Bergwerke u. eisenerz. Ind. / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

abgeschlossen zwischen den Fachverbänden der
Bergwerke und Stahl,

Fahrzeugindustrie,

Gießereiindustrie,

Maschinen- und Metallwarenindustrie,

NE-Metallindustrie,

Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen

einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

andererseits.


Abschlussinformation 2011:

Abschlussdatum: 18. Oktober 2011
  • Erhöhung der IST-Gehälter um durchschnittlich 4,2 %, mindestens jedoch um EUR 80,-- pro Monat
  • Neues Mindestgehalt in der BG A Grundstufe EUR 1.582,54 (Gas/Wärme Mindestgehalt EUR 1.644,86)
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,3 %
  • Erhöhung der Zulagen um 4,0 %
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um durchschnittlich 3,8 %
  • Anrechnung der Karenzzeiten für die Vorrückung im Ausmaß von maximal 16 Monaten für jedes Kind

Geltungsbeginn: 1. November 2011 (Laufzeit: 12 Monate)
VI. Änderungen von rahmenrechtlichen Bestimmungen


1) Änderung des § 15 Z 17
„Elternkarenzen (Karenzurlaube) im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzurechnen, wenn sie im laufenden Arbeitsverhältnis in Anspruch genommen werden:
  • Elternkarenzen, die am 01. 11. 2011 oder später begonnen haben, werden im Ausmaß von insgesamt bis zu 16 Monaten je Kind als Beschäftigungsgruppenjahre angerechnet.
  • Elternkarenzen, die vor dem 01. 11. 2011 begonnen haben, werden im Höchstausmaß von insgesamt bis zu 10 Monaten angerechnet.

Nimmt ein Elternteil für dasselbe Kind mehrere Elternkarenzen in Anspruch, werden dafür höchstens 16 Monate je Kind bzw für Elternkarenzen, die bis zum 31. 10. 2011 enden, höchstens 10 Monate insgesamt angerechnet.
Diese Höchstgrenzen gelten auch für Elternkarenzen nach Mehrlingsgeburten.“