Entsendeplattform

Kommen bei Entsendung und Überlassung von Arbeitskräften nach Österreich außer der Mindestentlohnung noch weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen zur Anwendung?

Bei Arbeitnehmerentsendungen und -überlassungen nach Österreich sind Teile des österreichischen Arbeitsrechts einzuhalten, soweit sie für die entsandten oder überlassenen Arbeitnehmer/innen günstiger sind als die entsprechenden Vorschriften im Herkunftsstaat.

Der Themenblock „Arbeitsrecht“ gibt Auskünfte zu diesen Teilen des Arbeitsrechts und zu folgenden Fragen:

  • Welche Arbeitszeit ist einzuhalten?
  • Besteht Anspruch auf Urlaub?
  • Wie ist vor Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu schützen?