Entsendeplattform

Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?

Hier finden Sie Anleitungen,

  • wie Sie den für Sie relevanten Kollektivvertrag auffinden
  • wie dieser Kollektivvertrag aufgebaut ist und
  • welche Teile davon entscheidend sind.

Suche des relevanten Kollektivvertrags

Wenn Sie auf der Suche nach dem für Ihre Branche geltenden Kollektivvertrag sind, ist vor allem Folgendes zu beachten: Kollektivverträge werden nicht nach Tätigkeiten oder Berufen, sondern nach Branchen abgeschlossen.
Es ist daher nicht allein relevant, welche Tätigkeit Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/innen ausüben (z. B. Elektriker/in, Sekretär/in, Lkw-Fahrer/in etc.), sondern vor allem, welcher Branche das Unternehmen zugeordnet ist, in dem Sie tätig sind.

Beispiele

  • Wenn Sie in einem Gastgewerbebetrieb beschäftigt sind, gilt für Sie entweder der Kollektivvertrag für Arbeiter/innen oder der für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe.
  • Arbeiten Sie etwa als Koch oder Köchin in einem Handelsunternehmen, ist für Sie der Handelskollektivvertrag maßgebend. Wenn Sie diesen Beruf jedoch in einem Restaurant ausüben, kommt der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe zur Anwendung.

Um zu bestimmen, welchem Kollektivvertrag eine bestimmte Art von Bauarbeit unterliegt, muss der Begriff für diese Bauarbeit den Begriffen im Kollektivvertrag zugeordnet werden.
Dazu bietet die Zuordnung von Tätigkeiten des Bauwesens zu relevanten Kollektivverträgen eine Hilfe.

Was finden Sie in den Kurzübersichten?

In den Kurzübersichten sind die wichtigsten Inhalte zu den am häufigsten abgefragten Kollektivverträgen aufbereitet - hier finden Sie zentrale Bestimmungen auf einen Blick.
Sie finden in den Kurzübersichten Informationen über:

  • Mindestlöhne und -gehälter
  • Zulagen
  • Arbeitszeit (inklusive Angaben zu Überstunden und deren Abgeltung)
  • Kündigungsfristen
  • jüngste Veränderungen bei den Lohn- und Gehaltsbestandteilen und arbeitsrechtliche Änderungen seit den letzten Verhandlungen der Kollektivvertragsparteien
  • Wichtige Hinweise.

ACHTUNG: Die Kurzübersichten geben zu den Mindestlöhnen und -gehältern nur eine erste Auskunft über den Rahmen, innerhalb dessen der konkret zu zahlende Mindestlohn festzusetzen ist.
Die konkrete Festsetzung des Mindestlohns oder -gehalts ergibt sich nur aus dem Kollektivvertrag selbst.

Glossar

Zum Verständnis des Inhalts und des Aufbaus des österreichischen Kollektivvertrags, der auf eine Tätigkeit entsandter oder überlassener Arbeitnehmer/innen anzuwenden ist, liefert Ihnen das nachfolgende Glossar Hinweise und Erklärungen zu den einzelnen Begriffen.
Ein Kollektivvertrag besteht meist aus mehreren Einzeldokumenten, wie dem Rahmen, Beilagen, Anhängen, Zusatzkollektivverträgen, Lohn- oder Gehaltsordnungen, Gehaltsschema.

Rahmenkollektivvertrag
Der Rahmenkollektivvertrag enthält die zentralen arbeitsrechtlichen Bestimmungen einer Branche.
Manchmal kann der Rahmenkollektivvertrag auch mehrere Branchen übergreifend regeln (wie z. B. im Bereich der Industrie).

Beilage
Als Beilagen werden Kollektivvertragsdokumente bezeichnet, die Abänderungen des Rahmenkollektivvertrages beinhalten.

Anhang
Häufig enthält ein Kollektivvertrag auch Anhänge, wie beispielsweise Musterverträge oder -vereinbarungen, Zusatzprotokolle, Erläuterungen usw.
Diese Anhänge sind Bestandteil des Kollektivvertrags.

Zusatzkollektivvertrag
In Zusatzkollektivverträgen werden Details für bestimmte Branchen (oder auch Teile von Branchen) geregelt.
Zusatzkollektivverträge können beispielsweise spezielle Arbeitszeitregelungen, Bestimmungen zu Reisekosten, Vereinbarungen zu Weiterbildungsmaßnahmen etc. festlegen.

Satzung
Als Satzung wird die Ausdehnung des Geltungsbereichs eines Kollektivvertrags bezeichnet. Satzungen werden zu dem Zweck abgeschlossen, dass die nicht vom Kollektivvertrag erfassten Arbeitgeber/innen ihre Arbeitnehmer/innen zu gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigen wie jene Arbeitgeber/innen, die einen Kollektivvertrag abgeschlossen haben.
Die Rechtswirkungen entsprechen denen eines Kollektivvertrages. Eine Satzung ist eine Verordnung.

Lohn-/Gehaltsordnung
In Österreich sind Mindestlöhne und deren Erhöhungen nicht auf Gesetzesebene festgelegt, sondern in Kollektivverträgen.
Die Mindestlöhne sind in Kollektivverträgen in Form einer Lohn- oder Gehaltsordnung und eines Gehaltsschemas enthalten.
Dadurch ist die Berechnung des Mindestlohnes/-gehaltes für eine bestimmte Tätigkeit möglich.