Wie finde ich den kollektivvertraglichen Mindestlohn?
Wenn Sie auf der Suche nach dem kollektivvertraglichen Mindestlohn sind, ist vor allem Folgendes zu beachten: Kollektivverträge werden nicht nach Tätigkeiten oder Berufen, sondern nach Wirtschaftsbranchen abgeschlossen.
Die Wirtschaftsbranchen entsprechen im Großen und Ganzen den „Sparten“ der österreichischen Wirtschaftskammern.
Zum kollektivvertraglichen Mindestlohn gelangen Sie daher,
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indem Sie die konkrete Tätigkeit, die der/die entsandte oder überlassene Arbeitnehmer/in in Österreich ausübt, derjenigen Wirtschaftsbranche („Sparte“) zuordnen, in die die Tätigkeit fällt.
Die „Fachorganisationsordnung“ der Wirtschaftskammer ist bei der Zuordnung der Tätigkeit zu den Wirtschaftsbranchen von Nutzen. - indem Sie die Bezeichnung der Wirtschaftsbranche in das Suchformular unter „Suche“ eingeben;
- indem Sie nun den Kollektivvertrag aufrufen, der Ihrer Einschätzung nach der Tätigkeit am ehesten entspricht;
- indem Sie in diesem Kollektivvertrag die Lohn- bzw. Gehaltsordnung (das Lohn- bzw. Gehaltsschema) konsultieren.
Zusätzliche Tipps
- Wenn Sie eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in einem reglementierten Gewerbe melden, erhalten Sie eine Rückmeldung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW). Aus dieser Rückmeldung geht das Gewerbe hervor, dem die gemeldete Tätigkeit zuzuordnen ist. Diese Information wird das Auffinden des relevanten Kollektivvertrags erleichtern.
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Für Entsendungen im Bauwesen findet sich eine Zuordnung einer Tätigkeit zum relevanten Kollektivvertrag unter folgendem Link:
„Zuordnung von Tätigkeiten des Bauwesens zu relevanten Kollektivverträgen“
ACHTUNG: Die Kurzübersichten geben zu den Mindestlöhnen und -gehältern nur eine erste Auskunft über den Rahmen, innerhalb dessen der konkret zu zahlende Mindestlohn festzusetzen ist.
Die konkrete Festsetzung des Mindestlohns oder -gehalts ergibt sich nur aus dem Kollektivvertrag selbst.