Entsendeplattform

Welcher Lohn ist mindestens zu bezahlen?

Unternehmen, die Arbeitnehmer/innen nach Österreich entsenden oder überlassen, sind verpflichtet, zumindest den in Österreich geltenden Mindestlohn auszubezahlen.

Die konkrete Höhe des Mindestlohns ist in Österreich nicht durch Gesetz geregelt, sondern ergibt sich im Regelfall aus dem Kollektivvertrag, der für die Branche und die Tätigkeit anzuwenden ist.

Beachten Sie bitte dazu vor allem die Informationen in diesem Themenblock und im Themenblock „Kollektivverträge“ und unter FAQ:

  • Für entsandte Arbeitnehmer/innen unter dem Menüpunkt FAQ.
  • Für überlassene Arbeitnehmer/innen unter dem Menüpunkt FAQ.


Außerdem besteht ein Anspruch auf Aufwandersatz.

Eine Entlohnung unterhalb des Mindestniveaus ist in Österreich mit hohen Geldstrafen verbunden. Unabhängig davon können Arbeitnehmer/innen die Differenz bei Gericht einklagen.

Es ist daher wichtig, schon vor der Entsendung oder Überlassung nach Österreich die Mindestlöhne nach dem anwendbaren österreichischen Kollektivvertrag zu kennen.