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Bergwerke u. eisenerz. Ind. / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG

abgeschlossen zwischen dem Fachverband
Bergwerke und Stahl,

einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

andererseits.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


VI. Änderungen von rahmenrechtlichen Bestimmungen
In § 4 Abs 4b lit h) sowie in Abs 5 werden jeweils die Zahlen „120“ durch die Zahlen „180“, befristet bis 31.12.2023, ersetzt.