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Bergwerke u. eisenerz. Ind. / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

abgeschlossen zwischen den Fachverbänden der
Bergwerke und der eisenerzeugenden Industrie,

Fahrzeugindustrie,

Gießereiindustrie,

Maschinen- und Metallwarenindustrie,

NE-Metallindustrie,

Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen,

einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

andererseits.


Abschluss 2009

vom 16. November 2009
gültig ab 1. November 2009
  • + 1,45% Ist-Gehaltserhöhung
  • + 1,5% kollektivvertragliche Erhöhung der Mindestgehälter
  • Neues Mindestgehalt € 1.478,87
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen, kollektivvertraglichen Zulagen und Aufwandsentschädigungen für die unteren Beschäftigungsgruppen um 1,45%
  • Rahmenrecht:
  • Beibehaltung Kilometergeldregelung analog zur Reisegebührenrichtlinie für Bundesbedienstete
  • Vereinbarung, dass unmittelbar nach Abschluss der KV-Verhandlungen Gespräche über eine Neugestaltung der erweiterten Bandbreite in der Arbeitszeit aufgenommen und bis 31.3.2010 abgeschlossen werden, sodass die Regelung mit 1.5.2010 in Kraft tritt.

Geltungsbeginn: 1. November 2009 (Laufzeit: 12 Monate)
V. Änderung von rahmenrechtlichen Bestimmungen


1)
Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, die Regelung betreffend des Kilometergeldes (ZKV über die Verrechnung von Kilometergeld) entsprechend der Änderung der Geltungsdauer der derzeit bis 31.12.2009 befristeten Regelung in der Reisegebührenvorschrift (RGV), im KV anzupassen.