Entsendeplattform

Zuckerindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG


abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs für den Verband der Zuckerindustrie, 1030 Wien, Zaunergasse 1-3, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft/Nahrung/Genuss, 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1, andererseits.

8. Ergänzung zum Zusatzkollektivvertrag vom 26. September 2002


I.
Der Zusatzkollektivvertrag v. 26. September 2002 wird wie folgt geändert:
1.  § 5 Abs. 4 wird wie folgt neu festgelegt:
Alle Angestellten erhalten als Abgeltung für Naturalbezüge eine Zulage von Euro 25,57/Monat, die sich ab dem 2. Dienstjahr auf Euro 109,64/Monat erhöht. Sie wird 14 mal pro Kalenderjahr ausbezahlt. Die Zulage von Euro 109,64/Monat ist bei der Ermittlung sämtlicher Entgelte zu berücksichtigen.
2.  Die Reiseaufwandsentschädigung gem. § 7 Abs. 6 wird wie folgt neu festgelegt:
Die Reiseaufwandsentschädigung für den Kalendertag beträgt für Angestellte der
Verw.-Gr. Taggeld Übernachtungsgeld
I-III, M I und M II (ohne abgeschl. Fachschule) 42,64 21,32
IV, IVa und M II (mit abgeschl. Fachschule) 45,07 25,57
V, Va und M III 49,35 25,57
VI 54,21 25,57
3.  Die Trennungsentschädigung gem. § 8 Abs. 4 wird wie folgt neu festgelegt:
"Im Falle einer vorübergehenden, 7 Tage übersteigenden oder einer dauernden Versetzung beträgt die Trennungsentschädigung für Angestellte der
Verw.-Gr. monatlich
I-III, M I und M II (ohne abgeschl. Fachschule) 444,63
IV-VI, M II (mit abgeschl. Fachschule) und M III 559,75
4.  § 3 Abs. 6 a) wird wie folgt neu festgelegt:
„Bei Schichtbetrieb gebührt in der 3. Schicht (20:00 Uhr bis 06:00 Uhr) für jede im Rahmen der wöchentlichen Normalarbeitszeit liegende Arbeitsstunde an Werktagen ein Zuschlag von 30 %, an Sonntagen von 150 %, an Feiertagen von 200 %.


II.
Die Änderungen gem. I treten mit 1. September 2012 in Kraft.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 5. September 2012
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführer
GD KR DI MARIHART Dr. BLASS
VERBAND DER ZUCKERINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführer
GD KR DI MARIHART Dr. BLASS
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN,
DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER
Vorsitzender Geschäftsbereichleiter
KATZIAN PROYER
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN,
DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER
Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft/Nahrung/Genuss
Vorsitzender Wirtschaftsbereichssekretär
NEUMÄRKER Mag. HIRNSCHRODT