Bundesforste AG / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
ArbeiterInnen/Angestellte
Alle Angestellte der ÖBf (Ausnahmen im Punkt 1 des KV beachten) sowie zT Angestelltenlehrlinge, PraktikantInnen
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1. Jänner 2013 in der Fassung 1.1.2024
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.841,88 bis € 4.119,67
- Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 4.201,29 bis € 8.082,78
Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: |
€ 1.131,22 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 1.432,28 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 1.959,44 |
Zulagen
Büroleiter oder Leiter-Stellvertreter-Zulagen
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit
beträgt 40 Wochenstunden. Für bestimmte Gruppen richtet sie sich nach § 14 Bundesforste-Dienstordnung (erforderliche Arbeitszeit ergibt sich aus der Natur des Dienstes)
Überstunden: 50 % Zuschlag; während der Nachtzeit 100 % Zuschlag; Sonn- und Feiertagsvergütung: bis zur 8. Stunde 100 % Zuschlag, ab der 9. Stunde 200 % Zuschlag
Kündigungsfristen
Grundsätzlich mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres
1. und 2. Dienstjahr: |
6 Wochen |
nach der Vollendung des 2. Dienstjahres: |
2 Monate |
nach der Vollendung des 5. Dienstjahres: |
3 Monate |
nach der Vollendung des 15. Dienstjahres: |
4 Monate |
nach der Vollendung des 25. Dienstjahres: |
5 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche
verfallen
, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften