Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen dem
Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie
einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
andererseits.
Verlängerung der Vereinbarung nach § 12a ARG
Der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier kommen überein, dass die Angestellten des Fachbereiches “Schichtleiter und Gruppenleiter”, zusätzlich zu der bereits bestehenden Vereinbarung für die “Fertigungsinstandhaltung” am Standort Fürstenfeld der Firma Tridonic.Atco GmbH & Co KG bei der Erzeugung und Prüfung von magnetischen Vorschaltgeräten und Transformatoren für die Anwendung in Beleuchtungssystemen, die im Vakuumimprägnierverfahren hergestellt werden, ab 1. Mai 2010 befristet bis 30. April 2012 während der Wochenend- und Feiertagsruhe im Sinne des § 12a ARG beschäftigt werden dürfen.
Eine Betriebsvereinbarung hat zumindest die Verteilung der Arbeitszeit (Schichtplan) und die Beschäftigung von Leiharbeitern zu regeln. Dabei muss die Samstags- und Sonntagsarbeit grundsätzlich gleichmäßig auf alle Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Diese Betriebsvereinbarung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung der Kollektivvertragsparteien.
Allen Arbeitnehmern, die auf der Grundlage dieses Kollektivvertrages Sonntagsarbeit leisten, gebührt für jede Arbeitsstunde an einem Samstag ein Zeitzuschlag von mindestens 50%, an einem Sonntag von mindestens 100%.