Entsendeplattform

Zuckerindustrie / ZKV Ferialpraktikant/innen / Zusatz

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE

FERIALPRAKTIKANT/INNEN IM ARBEITERBEREICH

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER ZUCKERINDUSTRIE

einerseits und dem
ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND, GEWERKSCHAFT PRO-GE, 1020 WIEN, JOHANN-BÖHM-PLATZ 1,
andererseits.


Ferialpraktikant/innen im Arbeiterbereich
Gültig ab 1. September 2011

Ferialpraktikant/innen sind ungeachtet ihres Alters nur jene, die ihrer Ausbildung wegen und aufgrund (hoch-)schulrechtlicher Vorschriften eine Ferialpraxis absolvieren.
Der Lohnvertrag ist auf Ferialpraktikant/innen nicht anzuwenden.
Als Praxisentschädigung erhalten Ferialpraktikant/innen die Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge im 3. Jahr.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 09. November 2011
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführer
GD KR DI Johann MARIHART Dr. Michael BLASS
VERBAND DER ZUCKERINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführer
GD KR DI Johann MARIHART Dr. Michael BLASS
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Rainer WIMMER Manfred ANDERLE
Sekretär
Wolfgang ZUSER