Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden müssen, da ihre Ansprüche sonst verfallen! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche
binnen 8 Wochen eingeklagt werden!
Nach Lösung des Arbeitsverhältnisses müssen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen, da ihre Ansprüche sonst verfallen! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche binnen 6 Monaten eingeklagt werden!