Milchindustrie / ZKV Fahrtkostenersatz für Lehrlinge / Zusatz
ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG
über den Fahrtkostenersatz für Lehrlinge
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER MILCHINDUSTRIE
1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
I Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a)
Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
b)
Fachlich:
Für alle dem Verband der Milchindustrie angeschlossenen Molkerei- und Käsereibetriebe, sowie deren räumlich verbundene Nebenbetriebe.
c)
Persönlich:
Für alle ArbeiterInnen, die in den oben angeführten Betrieben beschäftigt sind.
II Zeitlicher Geltungsbereich
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit
1. Jänner 2019
in Kraft.
III
Der Arbeitgeber übernimmt die Fahrkosten für Lehrlinge im Ausmaß von zwei Zugfahrten pro Berufsschuljahr gegen Vorlage der Belege.
Wien, am 30. Jänner 2019
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE |
Obmann |
Geschäftsführerin |
GD KR DI Johann MARIHART |
Mag. Katharina KOSSDORFF |
VERBAND DER MILCHINDUSTRIE |
Obmann |
Geschäftsführerin |
Ing. Josef SIMON |
Mag. Katharina KOSSDORFF |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND |
GEWERKSCHAFT PRO-GE |
Bundesvorsitzender |
Bundessekretär |
Rainer WIMMER |
Peter SCHLEINBACH |
Fachexperte |
Anton HIDEN |