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Aenderung Historie

Kollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER MILCHINDUSTRIE

1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.


§ 1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a)  Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
b)  Fachlich:
Für alle dem Verband der Milchindustrie angeschlossenen Molkerei- und Käsereibetriebe, sowie deren räumlich verbundene Nebenbetriebe.
c)  Persönlich:
Für alle ArbeiterInnen und gewerblichen Lehrlinge, die in den oben angeführten Betrieben beschäftigt sind.


§ 2 Änderung im Anhang zu § 8
Im Anhang der Milchindustrie zu § 8 Sonn- und Feiertagsarbeit wird im letzten Absatz das Wort “ausnahmsweise” ersatzlos gestrichen.
Der Absatz lautet somit wie folgt:
“Kann der Ersatzruhetag bzw. freie Tag nicht gewährt werden, erhält der/die Arbeitnhemer/In für die an Sonn- und Feiertagen geleistete Arbeit den vollen Zuschlag des § 10 Abs. 2 und 3 zum Stundenlohn.”


§ 3 Geltungstermin
Dieser Kollektivvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2018 in Kraft.



Wien, am 14. Juni 2018
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführerin
GD KR DI Johann MARIHART Mag. Katharina KOSSDORFF
VERBAND DER MILCHINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführerin
Ing. Josef SIMON Mag. Katharina KOSSDORFF
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Rainer WIMMER Peter SCHLEINBACH
Fachexperte
Anton HIDEN