Entsendeplattform

Gibt es für bestimmte grenzüberschreitende Arbeitseinsätze Ausnahmen von den Verpflichtungen, die auf dieser Website beschrieben sind?

Ja, bestimmte grenzüberschreitende Arbeitseinsätze von geringem Umfang und kurzer Dauer im Rahmen einer Entsendung oder Konzernüberlassung unterliegen nicht den österreichischen Vorschriften über den Mindestlohn, die Meldepflicht und die Lohnkontrolle.

Diese Arbeitseinsätze sind aber nur dann ausgenommen, wenn es bei ihnen bleibt und nicht weitere Arbeiten an sie anschließen.
Dazu gehören:

  • geschäftliche Besprechungen
  • die Teilnahme an Seminaren, Vorträgen, Kongressen und Tagungen
  • die Tätigkeit im Rahmen internationaler Aus- und Weiterbildungs- oder Forschungsprogramme an Universitäten
  • die Teilnahme an Messen und messeähnliche Veranstaltungen
  • die Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen aus den Bereichen Musik, Tanz, Theater, oder Kleinkunst und vergleichbaren Bereichen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Tournee mit, gemessen an der Gesamttournee, nur untergeordnetem Ausmaß der Arbeitsleistung in Österreich
  • gewisse Teilnahme und Abwicklung von internationalen sportlichen Wettkampfveranstaltungen
  • die Tätigkeit als mobiler Arbeitnehmer/mobile Arbeitnehmerin oder als Besatzungsmitglied in der grenzüberschreitenden Güter- und Personenbeförderung (Transportbereich) ausschließlich im Rahmen des Transitverkehrs, wenn der gewöhnliche Arbeitsort nicht in Österreich liegt
  • die Tätigkeit innerhalb eines Konzerns mit einer monatlichen Bruttoentlohnung über einer bestimmten Grenze (die zu Beginn eines jeden Jahres valorisiert wird und 2021 € 6.937,50 beträgt).

Ausgenommen sind auch konzerninterne Entsendungen und Überlassungen besonderer Fachkräfte für insgesamt höchstens zwei Monate pro Kalenderjahr, die zum Zweck haben:

  • Forschung und Entwicklung, Ausbildung durch die Fachkraft, Planung der Projektarbeit oder
  • Erfahrungsaustausch, Betriebsberatung, Controlling oder Mitarbeit im Bereich von Konzernabteilungen mit zentraler Steuerungs- und Planungsfunktion, die für mehrere Länder zuständig sind.