Entsendeplattform

Wann liegt eine meldepflichtige Entsendung nach Österreich vor?

Wenn

  • ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat oder in der Schweiz
  • seine oder ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Erbringung einer Arbeitsleistung nach Österreich entsendet,

ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin zur Meldung verpflichtet.

Eine bestimmte zeitliche Untergrenze, unterhalb derer eine meldepflichtige Entsendung nicht mehr gegeben wäre, gibt es in Österreich nicht.
Grundsätzlich sind auch kurzfristige grenzüberschreitende Arbeitseinsätze meldepflichtig.

Nicht meldepflichtig sind jedoch bestimmte grenzüberschreitende Arbeitseinsätze von geringem Umfang und kurzer Dauer.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Menüpunkt „FAQ“

Zur Meldung verpflichtet sind auch Beschäftiger und Beschäftigerinnen, die an sie im Ausland überlassene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen nach Österreich entsenden.

Weitere Elemente der meldepflichtigen Entsendung sind außerdem im Menüpunkt „Begriffe“ unter Arbeitnehmerentsendung beschrieben.