Entsendeplattform

Die Entsendeplattform informiert Unternehmen und ihre Arbeitnehmer/innen über die Entsendung und Überlassung von Arbeitskräften nach Österreich.

Die stetig zunehmende internationale Arbeitsteilung und die Verflechtung wirtschaftlicher Aktivitäten führen immer häufiger dazu, dass Unternehmen Arbeitskräfte länderübergreifend einsetzen.
Unternehmen entsenden ihre Arbeitnehmer/innen oder überlassen sie als Leiharbeitnehmer/innen in ein anderes Land, damit sie vor Ort ein wirtschaftliches Ergebnis erzielen und dafür vorübergehend arbeiten.

Die Europäische Union und Österreich – als einer der EU-Mitgliedstaaten – sind dem Grundsatz verpflichtet, dass Arbeitskräfte, die in einen anderen Staat entsandt werden, die gleichen Arbeitsbedingungen erfahren sollen wie alle übrigen Arbeitskräfte in diesem Staat.

Unternehmen außerhalb Österreichs, die Arbeitskräfte nach Österreich überlassen oder entsenden, müssen daher die einheimischen Mindestlohnbedingungen und einige weitere in Österreich geltende arbeitsrechtliche Vorschriften einhalten.

Sie finden auf dieser Website Auskünfte darüber, wie die Mindestlohnbedingungen und die arbeitsrechtlichen Vorschriften in Österreich aussehen und was zu tun ist, damit sie eingehalten werden.

Die einzelnen Themenblöcke und Menüpunkte beinhalten Antworten auf Fragen wie zum Beispiel:

  • Welche Vorschriften sind bei Entsendungen und Überlassungen nach Österreich zu beachten und welche Ansprüche stehen dabei zu?
  • Welche Verfahren sind vorgesehen?
  • Welche Institutionen sind zuständig und können weiterhelfen?

Die Themenblöcke „Mindestlohn“ und „Kollektivverträge“ helfen dabei, den für Sie geltenden Mindestlohn aufzufinden.

Wichtige Begriffe und Voraussetzungen, die im Zusammenhang mit Entsendung oder mit grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung vorkommen, werden im Themenbereich „Begriffe“ erklärt.

Bei Entsendung oder Überlassung zu Bauarbeiten sind zum Teil Sondervorschriften zu beachten, über die der Menüpunkt „Bauarbeiten“ informiert.

Einen Einblick in den vollen Wortlaut der österreichischen Vorschriften zur Arbeitnehmerentsendung und grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung gibt es unter „Rechtsgrundlagen“.

Eine Sammlung von Links zu Einrichtungen, die mündliche oder schriftliche Auskünfte geben, und die bei spezifischem Bedarf unterstützen, sind unter „Auskünfte & Links“ zu finden.