Steinarbeitergewerbe / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,95%
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Ist-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung (Parallelverschiebung)
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: ab € 10,35
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 12,84 bis € 14,74
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: bis € 15,04
Lehrlingsentschädigung
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Steinmetze |
Steinarbeiter im Bauhilfsgewerbe |
im 1. Lehrjahr: |
€ 5,61 |
€ 4,53 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 7,23 |
€ 6,74 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 10,43 |
€ 10,08 |
im 4. Lehrjahr: |
€ 12,10 |
— |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50%, zu bestimmten Zeiten 100%
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen! Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt eine dreijährige Verjährungsfrist gewahrt.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z.B.:
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Bezahlung eines Taggeldes bei auswärtigen Arbeiten
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Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
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Achtung: BUAG kann ebenfalls zur Anwendung kommen