Forstarbeiter Privatwirtschaft / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01. 01 2021
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Löhne um 1,5 %
-
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Erhöhung der Vergütung für motormanuelle Schlägerung um 1,5 %
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Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschalien um 1,5 %
Mindestlohn/Mindestgehalt
€ 1.744,12
Lehrlingsentschädigung
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stündlich |
im 1. Lehrjahr: |
€ 6,76 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 8,25 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 9,73 |
Zulagen
Werkzeug- und Motorsägenpauschalien sowie Fahrtkostenersätze
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschläge:
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Für jede Überstunde, die über die festgesetzte regelmäßige Normalarbeitszeit unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Arbeitszeiteinteilung innerhalb des Durchrechnungszeitraumes von 52 Wochen hinausgeht, gebührt ein Zuschlag von 50 %.
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Für Mehrleistungen an Sonn- und Feiertagen gebührt ein Zuschlag von 100 % zum Stundenlohn.
Kündigungsfristen
Dienstverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind, können
beiderseits
vierzehntägig zum Monatsende gekündigt werden. Nach einem Jahr erhöht sich die Kündigungsfrist auf 1 Monat, nach Ablauf von fünf Jahren auf 2 Monate und nach Ablauf von 15 Jahren auf 3 Monate.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Nicht schriftlich geltend gemachte Ansprüche auf Entgelte, Aufwandsentschädigungen und Abfertigungen bzw. deren Rückforderung erlöschen 6 Monate nach deren Entstehen. Der Urlaubsanspruch verjährt nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B. Entgelt bei Dienstverhinderungen, Freizeit der DienstnehmerInnen mit eigener Wirtschaft, Brennholzbezug.