Entsendeplattform

Hafner, Platten-, Fliesenleger und Keramiker / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich (ausgenommen Kärnten)


Geltungsbeginn
01.05.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 9,80%


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 10,58 bis € 13,92
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 11,20 bis € 15,54
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 13,03 bis € 16,36


Lehrlingseinkommen
Hafner, Platten- und Fliesenleger
im 1. Lehrjahr: € 4,70
im 2. Lehrjahr: € 6,10
im 3. Lehrjahr: € 7,50
im 4. Lehrjahr: € 9,10
Keramiker
im 1. Lehrjahr: € 3,70
im 2. Lehrjahr: € 4,80
im 3. Lehrjahr: € 5,60


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag:
in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
  • ArbeitnehmerIn: 1 bis 4 Wochen, zum Ende der Arbeitswoche
  • ArbeitgeberIn: 1 bis 4 Wochen, zum Ende der Arbeitswoche


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 6 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche
innerhalb 8 Wochen eingeklagt
werden!
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 6 Monaten
geltend zu machen und einzuklagen!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.:
  • Bezahlung eines Taggeldes für Dienstreisen
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • Achtung: BUAG kommt zur Anwendung (außer Keramiker)