Weinbaubetriebe W / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 8,63 bis € 9,34 pro Stunde
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 9,84 bis € 11,15 pro Stunde
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: |
€ 958,00 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 1.221,00 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 1.473,00 |
Zulagen/Zuschläge
Zulagen bei Spritzen, Schwefeln sowie Streuen von Handelsdünger; Dienstalterszulagen
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Für AG und AN:
vor vollendetem 1. Dienstjahr |
14 Tage |
nach vollendetem 1. Dienstjahr |
1 Monat |
nach vollendetem 5. Dienstjahr |
2 Monate |
nach vollendetem 15. Dienstjahr |
3 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, die nicht geltend gemacht wurden, erlöschen mit Ablauf eines halben Jahres nach Ende des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften