Tapezierergewerbe / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau – Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 10,42
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 10,44 bis € 11,79
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 13,01
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: |
€ 647,80 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 825,23 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 979,47 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50%, zu bestimmten Zeiten 100%
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn im aufrechten Dienstverhältnis
innerhalb von 4 Monaten, nach Beendigung des Dienstverhältnisses vertragliche Lohnansprüche innerhalb von
3 Monaten, mündlich oder schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen! Erfolglos geltend gemachte Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten seit der ersten Geltendmachung gerichtlich anhängig gemacht werden.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z.B.: