Glasergewerbe / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
-
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,95%
-
•
Ist-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung (Parallelverschiebung)
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 10,55 bis € 10,60
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 10,60 bis € 11,52
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 11,77 bis € 13,11
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: |
€ 4,08 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 5,41 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 8,16 |
im 4. Lehrjahr: |
€ 9,49 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 3 Monaten (Achtung: Ausnahmen!) geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst verfallen! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche
innerhalb von 3 Monaten eingeklagt werden!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.