Forst-, Säge- und Landarbeiter Gemeinde Wien / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
-
•
Die Lohnansätze werden in allen Lohngruppen um 2,25 % erhöht
-
•
Der Lehrlingsentschädigungen werden um 2,25 % erhöht
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 1.782,21 bis € 2.022,47
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 2.445,52
- Hochqualifizierte Tätigkeiten von € 2.965,47
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: |
€ 877,67 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 1.115,51 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 1.979,10 |
Zulagen/Zuschläge
Gefahrenzulage, Erschwerniszulage, Kinderzulage
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %..
Kündigungsfristen
Es gelten die Kündigungsfristen des § 28 Wr. Landarbeitsordnung 1990.
Für AG und AN:
vor dem vollendeten 1. Dienstjahr |
14 Tage |
nach dem vollendeten 1. Dienstjahr |
1 Monat |
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr |
2 Monate |
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr |
3 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche verfallen mit Ablauf des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem sie entstanden sind.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften