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Fleischwarenindustrie / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.07.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 9,92 %
  • Anhebung der Lehrlingsinkommen um 9,92 %
  • Anhebung der Zehrgelder und Dienstalterszulagen um 9,92 Prozent
  • Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht und die vertragliche Überzahlung wurde zugesagt.


Mindestlohn/Mindestgehalt
1.901,62 Euro – Lohnkategorie ArbeitnehmerInnen in den ersten 3 Monaten.


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 900,42
im 2. Lehrjahr: € 1.156,84
im 3. Lehrjahr: € 1.670,99
im 4. Lehrjahr € 1.799,52


Zulagen
HubstaplerfahrerInnen, angelernte ArbeitnehmerInnen der LK 5, Aushilfskräfte, Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage, Dienstalterszulagen.


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschläge
: 50 % bis 150 %


Kündigungsfristen
Das Arbeitsverhältnis kann jeweils zum Ende der Arbeitswoche unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfrist gelöst werden:
  • Beiderseitig
    :Betriebszugehörigkeit von bis zu 6 Monaten – 1 Woche
  • ArbeitnehmerIn
    :Betriebszugehörigkeit über 6 Monate – 4 Wochen
  • ArbeitgeberIn
    :Betriebszugehörigkeit von über 6 Monaten bis zu über 25 Jahren – von 6 Wochen bis zu 21 Wochen


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass
Ansprüche
aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 5 Monaten
(Achtung: Ausnahmen!) schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen
!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Zusage der Aufrechterhaltung der Überzahlungen.
Zusatzkollektivvertrag Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge.