Fleischwarenindustrie / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 1,6 – 1,8 %
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Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um 1,6 %
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Anhebung der Zehrgelder und Dienstalterszulagen um 1,6 Prozent
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Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht und die vertragliche Überzahlung wurde zugesagt.
Mindestlohn/Mindestgehalt
1.564,00 Euro – Lohnkategorie ArbeitnehmerInnen in den ersten 3 Monaten.
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: |
€ 765,80 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 984,60 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 1.422,20 |
im 4. Lehrjahr |
€ 1.531,60 |
Zulagen
HubstaplerfahrerInnen, angelernte ArbeitnehmerInnen der LK 5, Aushilfskräfte, Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage, Dienstalterszulagen.
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Überstundenzuschläge: 50 % bis 150 %
Kündigungsfristen
Das Arbeitsverhältnis kann jeweils zum Ende der Arbeitswoche unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfrist gelöst werden:
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Beiderseitig:
Betriebszugehörigkeit von bis zu 6 Monaten – 1 Woche
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ArbeitnehmerIn:
Betriebszugehörigkeit über 6 Monate – 4 Wochen
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ArbeitgeberIn:
Betriebszugehörigkeit von über 6 Monaten bis zu über 25 Jahren – von 6 Wochen bis zu 21 Wochen
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 5 Monaten (Achtung: Ausnahmen!) schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Zusage der Aufrechterhaltung der Überzahlungen.
Zusatzkollektivvertrag Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge.