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Bundesforste / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.01.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der Monatslöhne in allen Kategorien um 8,0 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,0 % + € 100,00


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 2.052,96 bis € 2.626,86
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.125,24 bis € 3.623,61
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.784,42


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 1.037,82
im 2. Lehrjahr: € 1.314,02
im 3. Lehrjahr: € 1.797,65
Besondere Bestimmungen für Lehrlinge iSd § 80 LF-DG


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %..


Kündigungsfristen
Für AG und AN:
vor dem vollendeten 1. Dienstjahr 14 Tage
nach dem vollendeten 1. Dienstjahr 1 Monat
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr 2 Monate
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr 3 Monate


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn innerhalb von
6 Monaten
geltend gemacht werden müssen!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlungen in Höhe von 50 % der Bemessungsgrundlage pro Kalendervierteljahr
  • 24. und 31. Dezember sind arbeitsfrei