Brunnenmeister, Grundbau- und Tiefbohrunternehmer / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,95 %
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Ist-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung (Parallelverschiebung)
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 12,02 bis € 13,24
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 14,22
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 15,67 bis € 16,26
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: |
€ 5,69 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 8,53 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 11,38 |
Zulagen
Diverse Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen für gewisse Tätigkeiten.
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche binnen 3 Monaten
eingeklagt werden!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z.B.:
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Bezahlung eines Taggeldes bei auswärtigen Arbeiten
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Sonderzahlung Weihnachtsgeld
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Achtung: BUAG kommt zur Anwendung