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Brauereien / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.10.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Löhne um Ø 9,48%
  • Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht


Mindestlohn/Mindestgehalt
Brauereien bis 120.000 HL:
  • Einfache Tätigkeiten: von € 2.566,07 bis € 2.844,64
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.092,01 bis € 3.482,01
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.649,17 bis € 3.825,98
Brauereien zwischen 120.001 und 360.000 HL:
  • Einfache Tätigkeiten: von € 2.566,07 bis € 3.020,70
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.092,01 bis € 3.482,01
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.649,17 bis € 3.825,98
Brauereien über 360.000 HL:
  • Einfache Tätigkeiten: von € 2.716,98 bis € 3.187,18
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.260,95 bis € 3.647,62
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.853,50 bis € 4.037,40
Brauereien bis 120.000 HL (Prämienfuhrpark):
  • Einfache Tätigkeiten: von € 2.193,90 bis € 2.430,12
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.661,91 bis € 2.744,37
Brauereien ab 120.000 HL (Logistik):
  • Einfache Tätigkeiten: von € 2.309,75 bis € 2.727,31
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.780,91 bis € 3.281,09


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 1.255,80
im 2. Lehrjahr: € 1.605,24
im 3. Lehrjahr: € 2.315,04


Zulagen/Zuschläge
Erschwernis- und Gefahrenzulage, Lagerkellerzulage, Gärkellerzulage (variierend nach Größe der Brauerei)


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Für AG:
bis zu 6 Monaten 1 Woche
über 6 Monate 6 Wochen
über 2 Jahre 8 Wochen
über 5 Jahre 13 Wochen
über 15 Jahre 17 Wochen
über 25 Jahre 21 Wochen
Für AN:
bis zu 6 Monaten 1 Woche
über 6 Monate 4 Wochen


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen
binnen 5 Monaten
nach dem Entstehen bzw. Bekanntwerden geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss (abhängig von Dienstjahren)
  • Jubiläumsgelder
  • Begünstigungen (Haustrunk)
  • Teilung der Kosten der Weiterbildung für Kraftfahrer gemäß Güterbeförderungsgesetz