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Brauereien / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.10.2022


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Löhne und Gehälter um 7,4%
  • Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht


Mindestlohn/Mindestgehalt
Brauereien bis 120.000 HL:
  • Einfache Tätigkeiten: von € 2.340,49 bis € 2.598,19
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.827,02 bis € 3.187,80
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.342,43 bis € 3.505,99
Brauereien zwischen 120.001 und 360.000 HL:
  • Einfache Tätigkeiten: von € 2.340,49 bis € 2.761,05
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.827,02 bis € 3.187,80
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.342,43 bis € 3.505,99
Brauereien über 360.000 HL:
  • Einfache Tätigkeiten: von € 2.480,09 bis € 2.915,06
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.983,30 bis € 3.365,98
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.531,45 bis € 3.701,57
Brauereien bis 120.000 HL (Prämienfuhrpark):
  • Einfache Tätigkeiten: von € 1.996,21 bis € 2.214,73
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.429,15 bis € 2.505,43
Brauereien ab 120.000 HL (Logistik):
  • Einfache Tätigkeiten: von € 2.103,38 bis € 2.489,65
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.539,23 bis € 3.001,93


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 1.150,00
im 2. Lehrjahr: € 1.470,00
im 3. Lehrjahr: € 2.120,00


Zulagen/Zuschläge
Erschwernis- und Gefahrenzulage, Lagerkellerzulage, Gärkellerzulage (variierend nach Größe der Brauerei)


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Für AG:
bis zu 6 Monaten 1 Woche
über 6 Monate 6 Wochen
über 2 Jahre 8 Wochen
über 5 Jahre 13 Wochen
über 15 Jahre 17 Wochen
über 25 Jahre 21 Wochen
Für AN:
bis zu 6 Monaten 1 Woche
über 6 Monate 4 Wochen


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen
binnen 5 Monaten
nach dem Entstehen bzw. Bekanntwerden geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss (abhängig von Dienstjahren)
  • Jubiläumsgelder
  • Begünstigungen (Haustrunk)
  • Teilung der Kosten der Weiterbildung für Kraftfahrer gemäß Güterbeförderungsgesetz