Brauereien / ZKV Qualitätsprämie Lehrlinge / Zusatz
Zusatzkollektivvertrag
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
über eine
Qualitätsprämie für Lehrlinge
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Brauereien, 1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, Gruppe Brauereiarbeiter, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
Gültig ab 1. September 2010
Qualitätsprämie für Lehrlinge
Der Lehrling ist verpflichtet, den “Ausbildungsnachweis zur Mitte Lehrzeit” (gemäß der Richtlinie des Bundes-Berufsausbildungsbeirats zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG vom 2.4.2009) zu absolvieren.
Bei positiver Bewertung hat er Anspruch auf eine einmalige Prämie in Höhe von 10% der Förderung, die das Unternehmen gemäß der Richtlinie des Bundes-Berufsausbildungsbeirats zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG vom 2.4.2009 erhält.
Die Prämie ist gemeinsam mit der Lehrlingsentschädigung auszubezahlen, die nach dem Erhalt der Förderung fällig wird.
Die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie führt zum Entfall dieses Anspruchs.
Lehrlinge, die die Lehrabschlussprüfung mit Erfolg absolvieren, erhalten eine Prämie in Höhe von 350 Euro brutto.
Die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie führt zum Entfall dieses Anspruchs.
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 23. September 2010
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE |
Obmann |
Geschäftsführer |
GD KR DI Johann MARIHART |
Dr. Michael BLASS |
VERBAND DER BRAUEREIEN |
Obmann |
Geschäftsführerin |
KR DI Dr. Markus LIEBL |
Mag. Jutta KAUFMANN-KERSCHBAUM |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND |
GEWERKSCHAFT PRO-GE |
Bundesvorsitzender |
Bundessekretär |
Rainer WIMMER |
Manfred ANDERLE |
Sekretär |
Franz RIGLER |