Bodenleger / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau – Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
-
•
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,95%
-
•
Ist-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung (Parallelverschiebung)
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 11,14 bis € 12,11
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 12,62 bis € 12,94
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 13,58
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: |
€ 4,97 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 6,11 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 7,28 |
bei Doppellehre, Lehrlinge im 4. Lehrjahr |
€ 8,47 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
ArbeitnehmerIn/ArbeitgeberIn: 2 Wochen
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.