Bettenindustrie / Knopfindustrie / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau-Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
Bettenindustrie:
- Einfache Tätigkeiten: von € 9,51 bis € 10,11 (W, NÖ, BGL) bzw von € 9,10 bis € 9,70 (S, K, T, OÖ, STMK) pro Stunde
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 10,69 (W, NÖ, BGL) bzw € 10,94 (S, K, T, OÖ, STMK) pro Stunde
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 11,17 (W, NÖ, BGL) bzw € 11,10 (S, K, T, OÖ, STMK) pro Stunde
Steppdeckenerzeugende Betriebe:
- Einfache Tätigkeiten: von € 9,02 bis € 9,66 pro Stunde
Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie:
- Einfache Tätigkeiten: € 9,02 pro Stunde
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 10,09 pro Stunde
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 10,35 pro Stunde
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt
38,5 Stunden
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Für AG und AN:
1. Dienstjahr |
2 Wochen |
nach dem vollendeten 1. Dienstjahr |
3 Wochen |
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr |
4 Wochen |
nach dem vollendeten 10. Dienstjahr |
5 Wochen |
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr |
6 Wochen |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche auf den vertraglichen Lohn müssen nach Beendigung des Dienstverhältnisses binnen 3 Monaten geltend gemacht werden
Alle anderen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis müssen innerhalb von 4 Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften