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Bettenindustrie / Knopfindustrie / Lohn-/Gehaltsordnung

Beilage


zum Kollektivvertrag für die Bettenindustrie Österreichs sowie für die Knopf-und Bekleidungsverschluss-Industrie Österreichs vom 15. Oktober 2002

Kollektivvertrag
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Wirtschaftskammer Österreich

Lohnordnung

Gültig ab

1. Oktober 2022
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie für die Bettenindustrie, sowie für die Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, anderseits.


Artikel I Geltungsbereich
1.  Räumlich:
Für das Gebiet der Republik Österreich.
2.  Fachlich:
Auf der Seite der Arbeitgeber für die dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, angehörigen
a)
Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die sich mit der Erzeugung von Matratzen und der Verarbeitung von Bettfedern befassen, sowie Steppdeckenabteilungen dieser Betriebe, jedoch nicht für jene Betriebe, welche sich ausschließlich mit der Erzeugung von Steppdecken befassen. Die Betriebe in Vorarlberg sind von Artikel II ausgenommen.
b)
Betriebe der Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie.
3.  Persönlich:
Für alle in den Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge.


Artikel II - Erhöhung der Löhne
1.  Die derzeit geltenden
kollektivvertraglichen Löhne
und Lehrlingsentschädigungen werden mit Wirkung
ab 1. Oktober 2022
erhöht und gemäß Absatz 2 neu festgesetzt.
2.  Lohnschema und Lohnsätze
a)
Für die Bettenindustrie:
I.
SpezialfacharbeiterInnen
sind jene FacharbeiterInnen, deren Kenntnisse und Fähigkeiten merklich über denen der FacharbeiterInnen der Lohngruppe II liegen und die aus diesem Grunde als besonders qualifizierte ArbeiterInnen verwendet werden.
II.
FacharbeiterInnen
III.
Angelernte ArbeiterInnen
sind jene ArbeiterInnen, deren Kenntnisse und Fähigkeiten über denen der HilfsarbeiterInnen der Lohngruppe IV liegen, die aber nicht die Qualifikation der FacharbeiterInnen der Lohngruppe II haben.
IV.
HilfsarbeiterInnen und PortierInnen
Bettenindustrie:
Wien, Niederösterreich, Burgenland Salzburg, Kärnten, Tirol, Oberösterreich und Steiermark
ab 1.10.2022 ab 1.10.2022
I. 12,06 11,98
II. 11,54 11,80
III. 10,91 10,47
IV. 10,27 9,82
Für die steppdeckenerzeugenden Betriebe:
ab 1.10.2022 in Euro
1. SteppdeckennäherInnen mit der Hand
DaunendeckennäherInnen
10,42
2. SteppdeckennäherInnen mit der Maschine 10,06
3. MaschinennäherInnen und ArbeiterInnen mit sonstigen Tätigkeiten 9,74
b)
Für die Knopf-und Bekleidungsverschlussindustrie:
ab 1.10.2022 in Euro
I. SpezialfacharbeiterInnen 11,17
II. FacharbeiterInnen 10,89
III. HilfsarbeiterInnen 9,74
3.  Die
Ist-Löhne, Akkordlöhne, Prämienverdienste und sonstigen Leistungslöhne
werden mit Wirkung ab
1. Oktober 2022 um 5,10 % je Stunde
erhöht.


Artikel III Begünstigungsklausel
Die Bestimmungen des § 21/2 des Kollektivvertrages für die Bettenindustrie sowie für die Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie vom 15. Oktober 2002 finden Anwendung.


Artikel IV Steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie des Arbeitgebers
Alle vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten mit der Auszahlung des Oktoberlohns eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie des Arbeitgebers gem. § 124b Z 408 lit. a und lit. b EstG i.V.m. § 49 Abs. 3 Z 30 ASVG in Höhe von 300,00 Euro brutto.
Teilzeitbeschäftigte erhalten den aliquoten Anteil.


Artikel V Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt am
1. Oktober 2022 in Kraft
und gilt hinsichtlich des lohnrechtlichen Teils bis zum
30. September 2023
.



Wien, am 23. September 2021
Fachverband der Textil-, Bekleidungs, Schuh- und Lederindustrie für die Bettenindustrie und für die Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie
Ing. Manfred Kern Mag. Eva-Maria Strasser
Fachverbandsobmann Fachverbandsgeschäftsführerin
Berufsgruppe Bekleidungsindustrie
Komm.Rat Ing. Wolfgang Sima
Berufsgruppenvorsitzender
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau-Holz
Abg.z.NR Josef Muchitsch Mag. Herbert Aufner
Bundesvorsitzender Bundesgeschäftsführer