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Bergwerke u. eisenerz. Ind. / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.11.2022


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 7 %
  • Erhöhung der Ist-Gehälter um 5,4 % + 75,00 €
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen:
    1. Lehrjahr 100,00 €
    2. Lehrjahr 90,00 €
    3. Lehrjahr 100,00 €
    4. Lehrjahr 120,00 €
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Aufwandsentschädigungen um 7 %
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 7 %


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 2.236,16
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.566,17 bis € 3.310,48
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.790,58 bis € 7.614,43


Lehrlingseinkommen
Tabelle I Tabelle II
im 1. Lehrjahr: € 900,00 € 1.118,34
im 2. Lehrjahr: € 1.090,00 € 1.384,96
im 3. Lehrjahr: € 1.425,00 € 1.696,81
im 4. Lehrjahr: € 1.870,00 € 1.963,62
Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. November 1990 nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.


Zulagen/Zuschläge
Schichtzulage, Nachtarbeitszulage, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage, Untertag-Zulage


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %..


Kündigungsfristen
Für AG:
vor dem vollendeten 2. Dienstjahr 6 Wochen
nach dem vollendeten 2. Dienstjahr 2 Monate
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr 3 Monate
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr 4 Monate
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr 5 Monate

Für AN:
1 Monat,
Achtung
: Vereinbarung im Dienstvertrag beachten.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 6 Monaten
geltend gemacht werden müssen!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • Anrechnung von Karenzzeiten
  • All In Bestimmung