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Bäcker / Beilage

Kollektivvertrag


zur Abänderung des Kollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Bäcker Österreichs, 1045 Wien, Wiedner Hauptst. 63 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Agrar - Nahrung - Genuss, 1040 Wien, Plößlgasse 15


Geltungsbereich
a)
Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
b)
Fachlich:
Für alle Mitgliedsfirmen der Bundesinnung der Bäcker Österreichs.
c)
Persönlich:
Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, die in den unter b) angeführten Betrieben beschäftigt sind.


Artikel I Änderung II (10) Arbeitszeit
Der Punkt 10 des Kollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe wird wie folgt geändert:
10.  Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann in einzelnen Wochen eines Zeitraumes von maximal 26 Wochen bis zu 43 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb dieses Durchrechnungszeitraumes die wöchentliche Normalarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet.
Durch Betriebsvereinbarung oder, wenn kein Betriebsrat errichtet ist, durch schriftliche Vereinbarung mit jedem Arbeitnehmer kann ein davon abweichender zusammenhängender Zeitraum von maximal 52 Wochen vereinbart werden.


Artikel II
Dieser Kollektivvertrag tritt mit Wirkung von 1. Jänner 2006 in Kraft. Bezüglich der Kündigung gilt Punkt 74 des Kollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe, gültig ab 1.10.1996.



Wien, 28. November 2005
Bundesinnung der Bäcker
Der Bundesinnungsmeister: Der Bundesinnunggeschäftsführer:
Komm.Rat Heinz Hofmann Dr. Reinhard Kainz
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss
Der Vorsitzende: Der Zentralsekretär:
NRAbg. Rainer Wimmer Manfred Felix