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Eisen- Metallerzeugende und -verarbeitende Industrie / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
1.11.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der kollektivvertragliche Mindeslöhne um 8,5 %
  • Erhöhung der Ist-Löhne um 10,0 %
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 8,5 %
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 8,5 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um
    • 100,00 € (1. Lehrjahr)
    • 8,5 % (2. Lehrjahr)
    • 8,5 % (3. Lehrjahr)
    • 8,5 % (4. Lehrjahr)


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • BG A (ungelernte ArbeiterInnen): € 2.426,23
  • BG B (angelernte ArbeiterInnen): € 2.426,23
  • BG D (FacharbeiterInnen): € 2.784,29


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 1.000,00
im 2. Lehrjahr: € 1.182,65
im 3. Lehrjahr: € 1.546,13
im 4. Lehrjahr: € 2.028,95


Zulagen
SEG-Zulage, Nachtarbeitszulage, Schichtzulage (2. u. 3. Schicht), Montagezulage


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen
je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
  • ArbeitnehmerIn
    : von 1 Woche bis zu 6 Wochen
  • ArbeitgeberIn
    : von 6 Wochen bis zu 5 Monate


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass bestimmte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. Überstundenvergütungen, Reiseaufwandsentschädigungen sowie bestimmte Zulagen und Zuschläge) gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 6 Monaten
(Achtung: Ausnahmen!) mündlich oder schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen
!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.
  • Anrechnung von Elternkarenzen
  • Vorrückungssystem
  • Jubiläumsgeld kann auf Wunsch der ArbeitnehmerInnen und sofern dies betrieblich möglich ist auch in Form von Freizeit konsumiert werden
  • Freizeitoption