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Genossenschaftliche Molkereien (Raiffeisen) / Beilage

Zusatzkollektivvertrag


zum Kollektivvertrag vom 1. November 1999, abgeschlossen zwischen dem Österreichischen Raiffeisenverband, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien wird mit
Wirksamkeit ab 1.11.2019
wie folgt geändert:


I. Geltungsbereich
1.  Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
2.  Fachlich:
Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen (im Folgenden kurz als "Arbeiter" bezeichnet), der milchbearbeitenden und milchverarbeitenden Betriebe, der Eierkennzeichnungsstellen und sonstiger Nebenbetriebe sowie der Molkerei- und Käsereiverbände, die mittelbar oder unmittelbar Angehörige des Österreichischen Raiffeisenverbandes sind – ausgenommen die Genossenschaftsmolkereien in Wien sowie die Genossenschaftsmolkereien und Molkereien im Bezirk Baden, Bezirk Mödling, Bezirk Wiener Neustadt – und dauernd mehr als fünf Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) beschäftigen.
3.  Persönlich:
Für alle Arbeiter der oben angeführten Betriebe, einschließlich der Lehrlinge. Der Kollektivvertrag gilt nicht für Milchzubringer und Milchübernehmer, sofern letztere kein Arbeitsverhältnis zur Molkerei haben.


II. Freizeit statt Jubiläumsgeld
Im § 14 wird folgender neuer Absatz hinzugefügt:
Durch Betriebsvereinbarung bzw. durch schriftliche Einzelvereinbarung in Betrieben ohne Betriebsrat kann auch eine Abgeltung des Jubiläumsgeldes in Zeit vereinbart werden.



Wien, 5. November 2019
ÖSTERREICHISCHER RAIFFEISENVERBAND
Generalanwalt: Generalsekretär:
Dr. Walter Rothensteiner Dr. Andreas Pangl
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Bundesvorsitzender: Bundessekretär:
Rainer Wimmer Peter Schleinbach
Fachexperte:
Anton Hiden