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Brunnenmeister, Grundbau- und Tiefbohrunternehmer / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.05.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 9,8 %


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 14,01 bis € 15,44
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 16,58
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 18,27 bis € 18,95


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 6,63
im 2. Lehrjahr: € 9,95
im 3. Lehrjahr: € 13,26


Zulagen
Diverse Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen für gewisse Tätigkeiten.


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
  • ArbeitnehmerIn: von 1 Woche bis zu 3 Wochen
  • ArbeitgeberIn: von 1 Woche bis zu 3 Wochen


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 3 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche binnen 3 Monaten
eingeklagt
werden!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z.B.:
  • Bezahlung eines Taggeldes bei auswärtigen Arbeiten
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld
  • Achtung: BUAG kommt zur Anwendung