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Mühlenindustrie / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.08.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 10,1 %


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 1.871,70 bis € 2.236,13
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.871,41 bis € 3.156,57
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 3.761,02 bis € 5.678,96


Lehrlingseinkommen
Tabelle I Tabelle II
1. Lehrjahr € 779,24 € 1.042,86
2. Lehrjahr € 1.044,76 € 1.400,98
3. Lehrjahr € 1.414,42 € 1.742,61
4. Lehrjahr € 1.912,51 € 2.025,54
Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. November 1990 nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.


Zulagen/Zuschläge
Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulage


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/142,5.


Kündigungsfristen
Es gelten die Kündigungsfristen des § 20 AngG
Für AG:
vor dem vollendeten 2. Dienstjahr 6 Wochen
nach dem vollendeten 2. Dienstjahr 2 Monate
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr 3 Monate
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr 4 Monate
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr 5 Monate
Für AN:
1 Monat,
Achtung
: Vereinbarung im Dienstvertrag beachten.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
  • Nachweis von früheren Dienstverhältnissen zur Anrechnung von Vordienstzeiten – Verfall nach 2 Monaten
  • Ansprüche auf Überstundenentlohnung müssen innerhalb von 4 Monaten geltend gemacht werden.
  • Ansprüche auf KM-Geld können nach 2 Monate verfallen
  • Ansprüche auf Trennungskostenentschädigungen müssen innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Anrechnung von Karenzzeiten für die Vorrückung im Ausmaß von 10 Monaten pro Kind
  • 6 monatige Behaltepflicht für Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit
  • Jubiläumszuwendung (Jubiläumsgeld)
  • IST-Wirksamkeit der Biennalsprünge
  • Sonderzahlung: Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • Bezahlung höherer Reiseaufwandsentschädigungen