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Kaffeemittelindustrie / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.11.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Löhne um 8,6 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,6 %
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen in allen Kategorien im KV-Ausmaß
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 1.990,52
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.191,67 bis € 2.524,97


Lehrlingsentschädigung
Tabelle I Tabelle II
pro Monat
Im 1. Lehrjahr € 883,74 € 1.016,30
Im 2. Lehrjahr € 1.136,24 € 1.306,68
Im 3. Lehrjahr € 1.641,23 € 1.887,41
Im 4. Lehrjahr € 1.767,48 € 2.032,60
Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. März 2014 beginnt und die vor Beginn des Lehrverhältnisses im Anschluss an die neunte Schulstufe (Pflichtschule) für weitere
drei
Jahre eine Ausbildung gemacht, eine Vorlehre absolviert oder eine Schule besucht haben.


Zulagen/Zuschläge
Dienstalterszulagen


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bzw. 150 %.


Kündigungsfristen
Für AG:
bis zu 6 Monaten 1 Woche
über 6 Monate 6 Wochen
über 2 Jahre 8 Wochen
über 5 Jahre 13 Wochen
über 15 Jahre 17 Wochen
über 25 Jahre 21 Wochen
Für AN:
bis zu 6 Monaten 1 Woche
über 6 Monate 4 Wochen


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen binnen 5 Monaten nach dem Entstehen bzw. Bekanntwerden geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • Jubiläumsgelder