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Bettenindustrie / Knopfindustrie / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau-Holz


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.10.2022


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 5,0%


Mindestlohn/Mindestgehalt
Bettenindustrie:
  • Einfache Tätigkeiten: von € 10,27 bis € 10,91 (W, NÖ, BGL) bzw von € 9,82 bis € 10,47 (S, K, T, OÖ, STMK) pro Stunde
  • Qualifizierte Tätigkeiten: € 11,54 (W, NÖ, BGL) bzw € 11,80 (S, K, T, OÖ, STMK) pro Stunde
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 12,06 (W, NÖ, BGL) bzw € 11,98 (S, K, T, OÖ, STMK) pro Stunde
Steppdeckenerzeugende Betriebe:
  • Einfache Tätigkeiten: von € 9,74 bis € 10,42 pro Stunde
Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie:
  • Einfache Tätigkeiten: € 9,74 pro Stunde
  • Qualifizierte Tätigkeiten: € 10,89 pro Stunde
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 11,17 pro Stunde


Zulagen/Zuschläge


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt
38,5 Stunden

Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Für AG und AN:
1. Dienstjahr 2 Wochen
nach dem vollendeten 1. Dienstjahr 3 Wochen
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr 4 Wochen
nach dem vollendeten 10. Dienstjahr 5 Wochen
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr 6 Wochen


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche auf den vertraglichen Lohn müssen nach Beendigung des Dienstverhältnisses binnen 3 Monaten geltend gemacht werden
Alle anderen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis müssen innerhalb von 4 Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • 24. und 31. Dezember sind arbeitsfrei