Entsendeplattform

Arbeitnehmerentsendung

Wann ist eine Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gegeben?

Eine Arbeitnehmerentsendung liegt dann vor, wenn

  • ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin
  • seine oder ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu einer Arbeitsleistung nach Österreich entsendet.

Im tatsächlichen Wirtschaftsleben treten das „Arbeiten über die Grenze“, grenzüberschreitende Arbeitseinsätze, das Verbringen von Arbeitszeit im Ausland in verschiedenartigen Fallkonstellationen und Formen auf.
Ein Teil dieser Fälle weist gemeinsame Merkmale auf, die zusammengenommen „Entsendung“ charakterisieren. Wenn ein Sachverhalt von diesen Merkmalen bestimmt ist, wenn also Entsendung nach Österreich vorliegt, dann knüpfen sich daran besondere arbeitsrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen.

Merkmale für Entsendung sind:

  • Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin steht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber/zur Arbeitgeberin und hat seinen/ihren gewöhnlichen Arbeitsort nicht in Österreich. Der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses ist daher außerhalb Österreichs und bleibt es auch während der Ausführung der (Dienst-)Leistung in Österreich.
  • Es ist irrelevant, in welchem Staat der Sitz des Unternehmens ist. Eine Entsendung kann auch dann vorliegen, wenn das Unternehmen seinen Sitz in Österreich hat.
  • Vorhaben einer Dienstleistung oder einer sonstigen geldwerten Leistung in Österreich unter der Verantwortung dieses Arbeitgebers/dieser Arbeitgeberin.
  • Ausführung dieser (Dienst-)Leistung in Österreich durch einen Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin, der bzw. die dafür nach Österreich reist („entsandter Arbeitnehmer/entsandte Arbeitnehmerin“).
  • Die Ausführung der (Dienst-)Leistung in Österreich erfordert einen Arbeitseinsatz der Arbeitskraft; der Arbeitseinsatz ist nur von bestimmter Dauer, vorübergehend.
  • Wenn es für die (Dienst-)Leistung einen Vertragspartner/eine Vertragspartnerin mit Unternehmenssitz in Österreich gibt, ist die entsandte Arbeitskraft nicht in das Unternehmen dieses österreichischen Vertragspartners/dieser österreichischen Vertragspartnerin eingegliedert.
  • Der grenzüberschreitende Arbeitseinsatz hat einen wirtschaftlichen Wert nicht bloß für den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin – besteht daher in anderen Tätigkeiten als z. B. im Besuch von Veranstaltungen, Kongressen, Messen, in sporadischer Informationseinholung, Schulung oder in Verhandlungstätigkeiten.

Welche Verpflichtungen treffen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen?

  • Bezahlung zumindest desjenigen Entgelts, das in Österreich aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder eines Kollektivvertrages für die Arbeitsleistung vorgesehen ist.
  • Gewährung eines Urlaubsanspruchs nach österreichischem Recht, soweit es für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin günstiger ist.
  • Einhaltung österreichischer Vorschriften, insbesondere über Arbeitszeit, Mutterschutz, Schutz jugendlicher Beschäftigter, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Rund um die Arbeitnehmerentsendung müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen außerdem verschiedene Formalitäten erfüllen – zum Teil noch vor der Entsendung, zum Teil während des Einsatzes der entsandten Arbeitskraft.

Wenn ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin eine dieser Verpflichtungen nicht erfüllt, hat er oder sie mit Verwaltungsstrafe und gerichtlicher Klage zu rechnen. Bei gravierenden Verstößen gegen die Lohnbedingungen können dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin weitere Dienstleistungen in Österreich untersagt werden.
Es lohnt sich, den Verpflichtungen nachzukommen. Wie sie im Detail aussehen, darüber informieren die einzelnen Themenblöcke dieser Website.